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Öffentliche Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz: Vorhaben von EP France Developpement

Bau und Betrieb einer Kesselanlage für Holzenergie mit dem Namen „Projekt Emile Huchet Biomasse (EHB)“ am Standort des Kraftwerks Emile Huchet in der Gemeinde Diesen, Frankreich

Die Gesellschaft EP France Developpement beabsichtigt den Aufbau eines Holzkraftwerks zur Dampferzeugung (Projekt Emile Huchet Biomasse (EHB) auf dem Gelände des ehem. Kohlekraftwerks Emile Huchet. Der Dampfkessel wird hauptsächlich mit Holzhackschnitzeln aus ungefährlichem Abfallholz (mindestens 80 %) und bis zu 20 % Holzhackschnitzeln aus frischem Holz versorgt. Den verwendeten Holzbrennstoff will das Unternehmen aus regionaler Kreislaufwirtschaft beziehen.

Genehmigungsantrag nach französischem Recht

Zum Bau und Betrieb einer Kesselanlage für Holzenergie hat EP France Developpement einen entsprechenden Genehmigungsantrag bei den französischen Behörden gestellt. Das Vorhaben bedarf nach französischem Recht einer Genehmigung in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Antragsunterlagen enthalten auch eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung.
Während der Auslegung der Antragsunterlagen kann auch die deutsche Öffentlichkeit zu dem Vorhaben Stellung nehmen.

Einsicht in die Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen können auf mehreren Wegen eingesehen werden:

Die Antragsunterlagen liegen für den Zeitraum der öffentlichen Anhörung von Dienstag, dem 3. Januar 2023, bis zum Donnerstag, dem 2. Februar 2023, im Neuen Rathaus der Stadt Völklingen, Rathausplatz, 66333 Völklingen während der üblichen Dienststunden (Mo, Di, Do: 8:30 h – 12:00 h und 13:30 h – 15:30 h; Mi: 8:30 h – 12:00 h und 13:30 h – 18:00 h; Fr: 8:30 h – 12:00 h) im Foyer aus. Die nicht technische Zusammenfassung liegt zusätzlich in deutscher Sprache vor.

Die Antragsunterlagen stehen zudem auf dem deutschen UVP-Portal unter der Adresse https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=3f175328-8209-4d7e-80c3-8da4894b9f4f zur Verfügung.

Die Antragsunterlagen liegen für den Zeitraum der öffentlichen Anhörung von Dienstag, dem 3. Januar 2023, bis zum Donnerstag, dem 2. Februar 2023, im Rathaus von Diesen aus und können zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Die Antragsunterlagen können auf der Internetseite der Präfektur Moselle unter der folgenden Adresse eingesehen werden: www.moselle.gouv.fr – publications – publicite legale installations classées et hors installations classées – arrondissement de Forbach-Boulay-Moselle“,
oder unter der folgenden Adresse: https://www.registredemat.fr/projet-ehb

Im Rathaus von Diesen direkt auf einem Computer, der der Öffentlichkeit in der Empfangshalle der Präfektur von 8.30 bis 15.30 Uhr nach Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 03 87 34 87 34 zur Verfügung steht;

Auf schriftlichen Antrag und auf Kosten des Antragstellers nach der Veröffentlichung des vorliegenden Erlasses per Schreiben an die folgende Adresse: direction de la coordination et de l’appui territorial – bureau des enquetes publiques et de l’environnement – B.P. 71014 – 57034 Metz.

Stellungnahmen zum Vorhaben

Stellungnahmen können dem Anhörungsleiter, Herrn Herve Daniel, für den Zeitraum der öffentlichen Anhörung von Dienstag, dem 3. Januar 2023, bis einschließlich Donnerstag, dem 2. Februar 2023,, zugestellt werden:

  • als Schreiben mit der Angabe „z. Hd. Herrn Herve Daniel, Anhörungsleiter – Mairie de Diesen – 1 rue de Porcelette, 57890 Diesen, Frankreich,
  • per E-Mail an die Adresse projet-ehb@registredemat.fr,
  • in dem zu diesem Zweck eröffneten Anhörungsregister im Rathaus Diesen während der Öffnungszeiten,
  • über das elektronische Register, das über folgende Website zugänglich ist: www.moselle.gouv.fr – publicite legale installations classées et hors installations classes – arrondissement de Forbach-Boulay-Moselle.
  • oder unter der Adresse https://www.registredemat.fr/projet-ehb.

Erreichbarkeit des Anhörungsleiters

Der Anhörungsleiter Herr Herve Daniel steht der Öffentlichkeit im Rathaus von Diesen zur Verfügung, um Stellungnahmen entgegenzunehmen, am :

  • Dienstag, 3. Januar 2023, von 15.00 bis 17.00 Uhr
  • Mittwoch, 11. Januar 2023, von 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Freitag, 27. Januar 2023, von 10.00 bis 12.00 Uhr
  • Donnerstag, den 2. Februar 2023, von 15.00 bis 17.00 Uhr.

Stellungnahmen können auch in deutscher Sprache eingebracht werden.

Die eingegangenen Stellungnahmen werden der Öffentlichkeit so bald wie möglich am Sitz der Untersuchung und auf der Website der Präfektur Moselle zur Verfügung gestellt.

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