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Bekanntmachung von Vermessungsarbeiten entsprechend dem § 45 des Saarländischen Straßengesetzes (SStrG) auf Grundstücken im Bereich der Landstraße L 165, OD Lauterbach – Ludweiler

Die Straßenbauverwaltung des Saarlandes beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, eine Sanierung der Landstraße 165 zwischen Lauterbach und Ludweiler durchzuführen. Um dieses Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, Vermessungsarbeiten durchzuführen. Der hierfür erforderliche Vermessungsumfang ist im nachfolgenden Lageplan gekennzeichnet.

s. Anlage

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